Recht: mp3 auf Vereins-Websites
Im guggenworld-Forum ist die Frage mal wieder hochgekommen, ob man als Guggenmusik Gebühren an die GEMA abführen muss, wenn man mp3 (oder andere Audiodateien) auf der Vereins-Website zum Download anbietet.
Nachdem niemand diese Frage genau klären konnte, habe ich eine Anfrage an die GEMA gerichtet mit der Bitte um Beantworung der folgenden Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder taucht im Vereinswesen (hier: Guggenmusik) die Frage auf, ob GEMA-Gebühren anfallen, wenn man als Musikverein selbst gespielte Lieder (Cover-Versionen internationaler Künstler) als Audiodateien (mp3,etc) auf seiner eigenen Vereins-Internetseite zum Download anbietet?
Getrennt davon die Frage, wie sich das bei selbst komponierten Liedern verhält?Für eine Beantwortung dieser Fragestellungen bin ich Ihnen sehr dankbar.
Mit musikalischen Grüßen
Florian “flo-si” Vogelmaier
fasnet-musix.dePS: Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort gerne als Zitat auf meiner Internetseite www.fasnet-musix.de veröffentlichen möchte.
Daraufhin erhielt ich gestern folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Vogelmaier,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Grundsätzlich ist jedwede Nutzung musikalischer Werke aus dem Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft im Internet, in welcher Form auch immer, lizenzierungs- und vergütungspflichtig. Hierbei ist es unerheblich, wer diese Musik einstellt.
Sollte es sich bei dem musikalischen Angebot im Internet um Titel handeln, deren Urheber nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, ist eine Meldung der Nutzung nicht erforderlich, da hier durch die GEMA keine Lizenzierung erfolgt.Mit freundlichen Grüssen
Thomas JunkGEMA Generaldirektion München
Damit dürfte nun klar sein, dass jede Guggenmusik (und auch jeder andere Musikverein) GEMA-Gebühren bezahlen muss, wenn Musikbeispiele des eigenen Vereins (und natürlich auch anderer Musik) auf der Vereins-Internetseite zum Download angeboten werden.
Wenn Ihr weitere Fragen an die GEMA habt, kann ich diese gern an Herrn Junk weiterleiten. Schreibt einfach in die Kommentare unter diesem Artikel
Geschrieben: 26. September 2009 | Kategorie: Allgemein

Hallo Florian, wie sieht es aus, wenn die Titel von einer Guggenmusik CD sind (eigene), für die bereits GEMA bezahlt wurde?
Gruß
Peter
Kommentar by Peter — 16. November 2009 @ 17:29
Servus Peter,
gute Frage, nach meinem Verständis sollten die GEMA-Gebühren mit den bezahlten Gebühren für die CD abgegolten sein. Jedoch bin ich keine Rechtsberatung und empfehle, dass Ihr Euch direkt an die GEMA wendet.
Keep on guggin’
flo-si
Kommentar by flo-si — 16. November 2009 @ 17:45
Ineressanter Beitrag hätte nicht gedacht, dass man für quasi private Musik auch GEMA Gebühren zahlen muss. Und wieder ist man Schlauer geworden
Danke
Kommentar by Silvi — 14. Juni 2010 @ 15:46